Führerscheinverlust durch Straftaten / Verkehrsauffälligkeiten
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird bei erheblichen Verstößen oder oft wiederholten Verstößen gegen Vorschriften des Straßenverkehrs angeordnet. Diese wird vor allem bei erheblichen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der sogenannten „Kraftfahreignung“ (insbesondere bei hohem Aggressionspotenzial) notwendig (siehe in §11 FeV).
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Menschen, die in oben genannter Weise straffällig geworden sind, sind in der Regel nicht gewillt Ihr Verhalten zu ändern. Eine Begutachtungsstelle soll mittels einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) feststellen, ob das Verhalten des Betroffenen mittels einer Ursachenerkundung, Reflexion und Maßnahme zur Besserung gelenkt werden kann und ob eine Fahrerlaubnis belassen bzw. nicht neu ausgestellt werden kann.
Die wesentlichen Begutachtungspunkte bei einer MPU:
Gründe, Zeitpunkt und Dauer des Fehlkonsums und Auffälligkeiten/wiederholte Auffälligkeiten (biografische/berufliche Hintergründe?)
Maßnahmen und Absichten zur Vermeidung weiterer Auffälligkeiten (Wirkung und/oder Gründe für Misserfolg?)
Maßnahmen wie Aufbauseminare, verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV zur Problembewältigung (Nutzen, Wirkung und/oder Gründe für Misserfolg?)
Entwicklung neuer Strategien zur Vermeidung von Verkehrsauffälligkeiten
Experten-Hilfe für Ihre MPU
Den meisten durch Straftaten auffälligen Menschen ist es im Ansatz bereits klar, wie sie sich verändern müssen. Um jedoch nachhaltig eine Veränderung des eigenen Verhaltens zu erzielen, sind Experten, wie die Führerschein Ambulanz, ein hilfreicher und kompetenter Ansprechpartner. Lassen Sie sich von Experten helfen und sparen Sie wertvolle Zeit und Geld bis zum Wiedererlangen Ihrer Fahrerlaubnis. Treffen Sie eine gute Entscheidung: kontaktieren Sie uns und lassen sich beraten!